Physiotherapie / Osteopathie / Pilates
Damit Sie zur Physiotherapie kommen können, benötigen Sie einen Verordnungschein von ihrem Arzt oder Facharzt für Physiotherapie.
Zurzeit besteht bei der ÖGK und BVAEB keine Bewilligungspflicht (bis voraussichtlich 2025) für einer Teilrückvergütung der Behandlungskosten. Bei den anderen Versicherung brauchen Sie vorab eine chefärztliche Bewilligung, damit eine Refundierung nach Kassensatz stattfinden kann.
Die Kosten werden nach jeder Einheit bar oder mittels Honorarnote beglichen. Sie bekommen nach Abschluss der Therapie einen Sammelaufstellung, die sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.
Für Osteopathische Behandlungen ist ebenfalls ein Vordnungsschien notwendig. Ob es eine Refundierung über Ihre Krankenasse/bzw. Privatkrankenkasse gibt, erfragen Sie bitte vorab bei Ihrem Anbieter.
Kontaktdaten
Eva Berger
Physiotherapeutin Osteopathin
(+43) 660 / 123 61 60
Clusiusgasse 6/2
1090 Wien
Rauchgasse 40/1/7
1120 Wien